§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Melisa Dzemali, handelnd unter A² Performance Design, Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und damit zusammenhängenden Leistungen geschlossen werden.
(2) Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Auftraggeber kann die AGB jederzeit unter a2performance.design abrufen oder als PDF herunterladen.
(3) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail) Auftragserteilung des Auftraggebers und ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Eine konkludente Annahme (z. B. durch Aufnahme der Arbeiten) ist ebenfalls möglich.
(3) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung (Leistungsbeschreibung). Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(4) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss (sogenannte „Change Requests") werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit berücksichtigt und schriftlich vereinbart. Ggf. anfallende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Webdesign (UI/UX-Konzeption, grafische Gestaltung), Webentwicklung (Front-End, statisches Site-Building, CMS-Integration), SEO- Optimierung, Performance-Optimierung und damit verwandter digitaler Dienstleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Darin nicht genannte Leistungen — insbesondere Serveradministration, Domainregistrierung, Texterstellung, Fotografie, Übersetzungen sowie Pflege- und Hostingleistungen — sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, soweit der Auftraggeber dem nicht aus sachlichem Grund widerspricht.
(4) Liefertermine und Fertigstellungsdaten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtdaten. Sie setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 5 voraus.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise in Euro. Da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:
- 50 % des vereinbarten Honorars sind bei Auftragserteilung fällig (Anzahlung).
- Die verbleibenden 50 % sind mit Übergabe der Projektergebnisse zur Abnahme fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB für Unternehmer) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB).
(4) Aufwendungsersatz für Drittkosten (Lizenzen, Stockmaterial, externe Tools, Hosting Dritter etc.) wird gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern dies im Angebot so vorgesehen ist.
(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den übermittelten Materialien verfügt und deren Nutzung durch den Auftragnehmer erlaubt. Für Rechtsverletzungen, die aus der Nutzung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte entstehen, haftet allein der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögert sich das Projekt aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Feedback und Freigaben (Korrekturschleifen) sind innerhalb einer im Angebot bezeichneten Frist zu erteilen. Sofern keine Frist vereinbart ist, gilt eine Reaktionsfrist von 14 Werktagen. Nach unbenutztem Ablauf gilt der jeweilige Stand als freigegeben.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Projektergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat das Ergebnis unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen, zu prüfen und — bei Mängelfreiheit — förmlich abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich zu benennen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten und vom Auftragnehmer im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen.
(3) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist reagiert oder das Projektergebnis produktiv einsetzt.
(4) Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß § 8 dieser AGB.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen des Projekts erstellten Werke (Designs, Quellcodes, Grafiken, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nach vollständiger Zahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vereinbarten Projektergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck, sofern nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde.
(3) Verwendete Open-Source-Komponenten, Frameworks oder Lizenzen Dritter unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber wird hierüber im Angebot informiert.
(4) Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht diesem Vorgehen ausdrücklich und in nachvollziehbarer Weise.
(5) Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen die beschriebenen Eigenschaften aufweisen und frei von wesentlichen Mängeln sind.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren.
(3) Bei Mängeln hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung) zu geben. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder — bei erheblichen Mängeln — vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängel, die auf mangelhaften oder falschen Informationen und Materialien des Auftraggebers beruhen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Gleiches gilt für Mängel, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter nach Abnahme entstehen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
(2) Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Wert des erteilten Auftrags.
(3) Jede weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust — ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Performance von Drittdiensten (Hosting, CDN, externe APIs etc.), es sei denn, er hat deren Auswahl und Betrieb vertraglich übernommen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kaufmännische Informationen — geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden, die der Empfänger nachweislich bereits kannte oder die von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht offenbart wurden.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und zwei Jahre über dessen Beendigung hinaus.
§ 11 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Werkverträge (Projektvergaben) können vor Abnahme nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt; in diesem Fall schuldet der Auftraggeber das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund werden bereits erbrachte Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand (Stundensatz gemäß Angebot) abgerechnet, mindestens jedoch 50 % des Gesamthonorars.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beider Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei wesentlichem Verstoß gegen diese AGB.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG). Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter a2performance.design/datenschutz.
Sofern im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien erforderlichenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträgen ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(5) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 VSBG).